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Politblog besorgt über Zuschauerdemokratie im Osten

Nach Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt
Thierse besorgt über “Zuschauerdemokratie” im Osten



Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse zeigt sich nach der mit 36,5 Prozent historisch niedrigen Beteiligung an den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt besorgt über den Zustand der Demokratie. Nicht nur Enttäuschung über die Politik halte die Bürger von der Wahl ab, sagte der SPD-Politiker der “Passauer Neuen Presse”. “Es ist auch Desinteresse, Faulheit und der fehlende Glaube, dass man mit seiner Wählerstimme etwas erreichen kann” fügte er hinzu.

Besonders im Osten sei mangelndes Vertrauen in die Demokratie zu beobachten, sagte Thierse. “Da mögen DDR-Prägungen nachwirken”, sagte er.

Dass in Sachsen-Anhalt am Wochenende bei der Beteiligung der niedrigste Wert bei Kommunalwahlen in der Bundesrepublik überhaupt erreicht wurde, sei bestürzend. “Da entsteht so etwas wie eine Zuschauerdemokratie. Die Menschen meinen, nicht mehr, mittun zu müssen”, sagte er. Sie schalteten den Fernseher ein und erlebten Politik als Zuschauer.



Ach ne? Echt?

“Der fehlende Glaube, dass man mit seiner Wählerstimme etwas erreichen kann”.

Kann man auch nicht, leider!
Es gibt nur ganz ganz seltene Zufälle (z.B. es ist gerade Wahl, ein anderes Land plant einen unsinnigen und gefährlichen Angriffskrieg; so geschehen zuletzt bei Schröder[= strikt gegen Irak-Krieg] gegen Stoi-Bär[Ja gut äh, transatlantisches äh äh, Nato, äh, Bündnis also Freundschaft. Und äh, bei einem Nato, äh, UNO-Mandat uh, ja da würde ich nicht nein sagen..])

Aber sonst kann der Wähler herzlich wenig beeinflussen. Wissenschaftlich klingt das dann etwas so: Die plebiszitär Elemente unserer Verfassung sind ausbaufähig.

Man muss sich das nur einmal überlegen:

1) Unterschied zwischen SPD (20,2) und Linkspartei (19,2): Nur 1% !

2) “klarer Wahlsieg der CDU (33,6 Prozent)”. Wahlsieg?

Oh mein Gott (Vorsicht: Bildzeitungsstil)!
Wir können es auch lassen mit der Demokratie. Wenn 63,5 % der Menschen nicht mehr zur Wahl gehen (und damit zeigen, dass sie dieses Parteiensystem) ablehnen /und oder/ sie empfinden, dass sie von den zur wahlstehenden Politikern u. Parteien nicht repräsentiert werden: Lassen wir es doch am besten gleich und hören auf, dauernd Demokratie in Deutschland zu simulieren.

Die Mathematik:

Es haben nur 36,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Davon entfielen 33,6 Prozent auf den “Gewinner” der Wahl, die angeblich Christliche Union. (Wie die dann trotzdem für Kriege stimmen können gehört in ein anderes Topic).

Nochmal: Von nur 36,5 %, die überhaupt gewählt haben, bekam der ‘Gewinner’ der Wahl stolze 33,6%. D.h. die neue Regierung im Land Sachsen-Anhalt repräsentiert nur ca. 12,3 % der tatsächlichen Bevölkerung. D.h. über drei Viertel der Wahlberechtigten haben nie zur Regierung zugestimmt.

Dies kann man leider nicht mehr Demokratie nennen…

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Dieser Eintrag wurde am Dienstag, den 24. April 2007 von Hagbard Celine geschrieben und in die Kategorie Allgemein eingeordnet. Du kannst alle Kommentare zu diesem Artikel mit dem RSS 2.0 Feed beobachten. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder durch einen Trackback auf diesen Artikel verlinken.
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Kommentar von Thomas am 24. April um 17:04 Uhr

Soweit ich weiß gibt es keine erforderliche Mindestbeteiligung bei Wahlen. Wenn also demnächst nur noch fünf Prozent der Bevölkerung wählen gehen und vier Prozent davon die CDU wählen, dann stellen die eben die Regierung. Glück für die, Pech für alle anderen, aber so ist das eben wenn man nur “zuguckt” :-)

Kommentar von Karin am 24. April um 17:05 Uhr

Diese Aussage Thierses ist einfach nur grotesk. Zeigt doch gerade die herrschende Politklasse mit ihren Entscheidungen, wie wenig ihnen Volkswille tatsächlich gilt und dass ihnen Zuschauermentalität INNEHALB einer Legislaturperiode das liebste Verhalten ist. Marine im Libanon, Tornados in Afghanistan, EU-Verfassung, Überwachungsmaßnahmen - nur als einige wenige Beispiele- werden rigoros durchgedrückt, was scherts, dass große Teile der Bevölkerung mit dieser Außen- und Innenpolitik überhaupt nicht einverstanden ist.

Nun ist Thierse beleidigt und kläfft jene (Nicht)Wähler an, die nicht mehr bereit sind, mit ihrer Stimme dieser Parteiendiktatur einen demokratisch legitimierten Anschein zu geben. Aber diese Wählerbeschimpfung war schon immer Gusto etablierter Systemparteien - wenn auch normalerweise nur in den eigenen, politischen Zirkeln.

Nur- mittlerweile ist selbst dem blauäugisten klar: Wenn die thumbe, leicht zu radikalisierende Masse mit Stammtischqualität und politischem Analphabethismus (Zitat eines MdDB) urplötzlich zum “Souverän” hochstilisiert wird - dann, ja dann ist Wahltag. Dumme Heuchler.

Karin

Kommentar von whamburg am 24. April um 17:13 Uhr

Moin hag,

das war ne Kommunalwahl, keine Landtagswahl-> keine neue Regierung. Ansonsten solange sich Politiker so entblöden(1) wie in dieser Bananenrepublik wundert mich solche Wahlbeteiligung gar nicht.

(1) z.Bsp. Wolfgang”ich bin anständig”Schäuble oder
Klaus”Politk kann nicht an Wahlversprechen gemessen werden”Münte

Grüße wolf’der bisher immer wählen war’gang

Kommentar von Habeas Corpus am 24. April um 17:18 Uhr

Thierse kritisiert zurecht das geringe Politikinteresse. Aber er stellt auch gleichzeitig alle Nichtwähler als dumme Schafe dar, wenn er nicht Ursachen dafür benennt.
Kann mir bitte mal einer erklären warum es in Frankreich offensichtlich
so viel anders ist. Auch die haben sicher viel Schundfernsehen, yellow press, Manipulation usw.. Warum konnten da, letztes Jahr, so viele Demonstranten mobilisiert werden? Gegen ein Gesetz, das in Deutschland sicher niemanden hinterm Kamin hervorgelockt hätte.

Kommentar von hagbard am 24. April um 17:18 Uhr

@ whamburg

danke - habe ich überlesen

@ Karin

gute Analyse!

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Kommentar von Jörg am 24. April um 17:24 Uhr

Dan gehen eben weniger Menschen zur Wahl, was solls sagen sich die großen Parteien.
In der Statistik sind dann irgendwann die wenigen Wähler auch 100% und davon 60% für Partei A und 40% für Partei B, dass hört sich doch dann schon besser an oder?

nachdenkseiten schreiben folgendes: http://www.nachdenkseiten.de/?p=2283#more-2283

Kommentar von JohnD am 24. April um 17:49 Uhr

Ich bin für Wahlpflicht. Die gibt’s in einigen Ländern schon. http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlpflicht

Die Nachteile sind nicht schwerwiegend, finde ich.

Kommentar von Mein-Parteibuch.com » Tagesschau: Wolfgang Thierse besorgt über “Zuschauerdemokratie” am 24. April um 17:53 Uhr

[…] die sich nach der Graswurzelmethode engagieren. So gibt es beispielsweise unabhängige Politblogger, Whistlebower-Netzwerke, Mobbing-Gegner, Gemeindehelfer, lokale Bürgerjournalisten, […]

Kommentar von Marcel am 24. April um 18:06 Uhr

@Karin
Grotesk war auch mein erster Eindruck.

Im Parteibuch gibt es inzwischen eine Glosse dazu, wobei auch zum interessanten Begriff der Zuschauerdemokratie etwas näher recherchiert wurde.

Warum gibt es eigentlich kein Tagesschau-Watchblog? Das könnte, wenn es gut gemacht ist, dank der von der Tagesschau hochgeputschten Keywords sicher eine Menge Leser gewinnen.

Wenn die Halbwahrheiten der Tagesschau als höchste deutsche moralische Nachrichteninstanz regelmäßig auffliegen, müsste sich hier eigentlich auch politisch was verändern lassen.

Kommentar von DaRockwilda am 24. April um 18:14 Uhr

@Marcel:

Wegen dem Tagesschau-Watch:

Auf jeden Fall finde ich den Ansatz richtig, den etablierteren Medien auf die Finger zu schauen. Der Anspruch sollte nicht sein, zu zeigen was die Bild falsch macht, sondern der Spiegel, der Focus und so weiter.

Ich wäre auch für eine Wahlpflicht, und die die sich von der Politik nicht repräsentiert fühlen sollen ungültig wählen. Das wäre ein Zeichen.

Oder wir fordern dass es auf jedem Wahlzettel die Alternative gibt “ich will keiner der zur Wahl stehenden Parteien mein Mandat übergeben”.

Und dieses scheinheilige Geute von Thierse von wegen “wie kommen die Bürger nur drauf, dass ihre Stimme nichts ändert?” kann er sich sonstwohin schieben.

Kommentar von jacomo am 24. April um 18:21 Uhr

bis auf die ‘magerste’ beteiligung ist doch alles gewoehnlich.

vor einiger zeit, haben 65% aller deutschen gegen merkel/cdu gestimmt.
nicht alle deutschen…, die nicht waehler haben auch nicht fuer sie gestimmt.
somit waren locker ueber zwei drittel gegen merkel/cdu.

warum ist das merkel bundeskanzler??
genau, ..der ‘grosse koalitions-trick’. ihr wollt mich nicht, hier habt ihr mich. und dafuer werdet ihr zahlen.
mit sozialer demuetigung, totaler kontrolle und kriegen.

wer will denn danach noch waehlen gehen.
vor allem ohne, jeglichste alternative.

Kommentar von Bensil Norm am 24. April um 18:41 Uhr

Früher wurden die Menschen im Osten zur Urne gejagt um die Einheitspartei”SED”zu wählen.
Heute können Sie zur Urne, aber müssen nicht .
Das es keinen Unterschied gibt zwischen den Systemen was die “Mitbestimmung”angeht , ist den Menschen im Osten sehr schnell aufgefallen und daher erkennt der Ostdeutsche das zu Recht Wahlen gar keinen Sinn haben.Warum noch Sonntags die Zeit für so einen Mist wie Wahlen verschwenden?Hey die Ossis die sind nicht dumm, denn Sie wissen was Sinn und nicht Sinn macht. Als Ostdeutscher wäre ich “stocksauer “auf den Büttel Thierse das er mich so beleidigt.
Hoffentlich liebe Ostdeutsche seht Ihr den Thierse bald vor dem Volkstribunal wieder, wie viele Politiker eben halt welche sich irgendwann mal wegen “Hochverrates” zu verantworten haben.
Also liebe Mitdeutsche aus dem Osten, Ihr machts schon richtig und lasst Euch nicht von Regierungskrimminellen wie dem Thierse was in die Taschen labern.
Ulele Bensil Norm
2050 minus X

Kommentar von Matt am 24. April um 18:44 Uhr

Wahlpflicht? … Blödsinn!

Ich bin für eine richtige Demokratie; d.h. Volksbefragungen und das Recht auf Generalstreik.

Es will mir nicht in den Kopf, daß sämtliche moderne Technologie eingesetzt werden darf, um den Bürger zu überwachen und reglementieren: Handortung, Kameraüberwachung, digital lesbare Ausweise für alles Mögliche, digitaler Zahlungsverkehr mit Kontenüberwachung.

Andererseits tut man so, als lebe man noch im Postkutschenzeitalter, als die Wahl von “Abgeordneten” noch Sinn machte. Heute könnte jeder Bürger mittels seines fälschungssicheren Ausweises doch jederzeit mit Lichtgeschwindigkeit abstimmen, z.B. in Terminals auf den Gemeindeämtern. Man mutet uns ja auch zu, unser Wirtschaften (Bank-)terminals anzuvertrauen.

Kurz zur Struktur der neuen Deutschen Demokratie:
Bundespräsi wird direkt vom Volk gewählt und ist als unser Vorsitzender Interessenvertreter und Repräsentant unseres Mehrheitswillens. Auf seiner Website und TV-Kanal erklärt er uns, dem Souverän, was unsere Politiker gerade so vorhaben; einige Wochen kann der Bürger über die jeweiligen Gesetzesvorlagen abstimmen. Ist die Mehrheit dagegen, legt unser Vorsitzender sein Veto ein und unsere Politiker dürfen nachbessern. Ohne Unterschrift unseres Präsi wird nichts geltendes Recht.

Läßt sich mit dem GG alles einrichten.

Allerdings gibt es dann keine Eliten und Hierarchien mehr, daher könnte sich die Realisierung noch ca. 200 Jahre hinziehen.

Solange darf Thierse sich um das Volk sorgen, denn sein eigenes Scherflein hat er ja lange schon im Trockenen.

Kommentar von DaRockwilda am 24. April um 18:57 Uhr

@Matt:

“Ich bin für eine richtige Demokratie; d.h. Volksbefragungen”

Und wenn das Volk antworten muss, was ist dann so anders als bei der Wahlpflicht, also was jetzt das Verhältnis der Uninteressierten etc. zur Politik angeht?

Mehr Direktdemokratie ist ansonsten natürlich toll.

“das Recht auf Generalstreik.”

Das Recht hast du glaub ich sogar. Bzw. durch was soll es denn eingeschränkt sein?

Der Punkt ist dass doch kaum jemand daran teilnehmen würde.

Eine Direktwahl des Präsidenten ist tatsächlich allerhöchste Eisenbahn.

Kommentar von hagbard am 24. April um 19:12 Uhr

Göttliche Google - Ads bei meinem Eintrag:

Erwartung nicht erfüllt?
Viel versprochen - wenig gehalten? Tun Sie jetzt etwas!

nice one!

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Kommentar von Morrison am 24. April um 19:25 Uhr

Nach dem grottoiden Abschneiden in Holland und Frankreich bezüglich der EU-Verfassung, wird wohl das Volk (lästiger Ballast)
gar nicht mehr gehört werden. Wer die Schnauze aufmacht, wird weggesperrt.

Daher finde ich das, was W. Thierse abgesondert hat, gar nicht so verkehrt. Ich halte den Mann für einen der Ehrlichsten im Deutschen Parlament.

Stasi 2.0 kommt. Eh bald alles vorbei. Max 12 Monate.

Kommentar von Matt am 24. April um 19:25 Uhr

@ DaRockwilda

Und wenn das Volk antworten muss, was ist dann so anders als bei der Wahlpflicht, also was jetzt das Verhältnis der Uninteressierten etc. zur Politik angeht?

come on! es geht dann um Sachthemen, nicht um einen Blankoscheck für 4 Jahre.
Ist doch ein riesiger Unterschied!
Lies nochmals – ich meinte wir stimmen bei ALLEM mit!

“das Recht auf Generalstreik.”

Das Recht hast du glaub ich sogar. Bzw. durch was soll es denn eingeschränkt sein?

Früher war GS laut GG (Art 30?) verboten. Heute ist glaube ich der Aufruf strafbar.

Eine Direktwahl des Präsidenten ist tatsächlich allerhöchste Eisenbahn.

Schon, aber viel zu kurz gesprungen. Ich meine, daß der P unsere Stiftung Warentest ist. Sein Büro erklärt alle politischen Vorhaben via Bürgerkanal, sodaß der informierte Souverän dann abstimmen kann :)

Kommentar von DaRockwilda am 24. April um 19:42 Uhr

@Matt:

“come on! es geht dann um Sachthemen, nicht um einen Blankoscheck für 4 Jahre.
Ist doch ein riesiger Unterschied!”

Auf jeden Fall, ich hab falsch reagiert. Mir ging die Frage nach, wie sich denn die Unentschiedenen etc. in so einem Fall verhalten.

“Früher war GS laut GG (Art 30?) verboten. Heute ist glaube ich der Aufruf strafbar.”

Also 30 definitiv nicht, es gibt laut Artikel 9 Absatz 3 das Grundrecht zur Gewerkschaftsbildung und Maßnahmen gegen Arbeitskämpfe sind teilweise verboten.

Ich wüsste jetzt nur gern inwiefern der Generalstreik überhaupt behandelt wird?!

Kommentar von Karin am 24. April um 19:42 Uhr

Ich fände unser System dann demokratisch legitimiert, wenn
a. Volksabstimmungen in DEN Belangen Pflicht sind, die tief in das Leben der Bürger eingreifen. Bsp.: EU-Beitritt; EU-Verfassung; Änderung eines GG-Artikels.
b. Bundespräsident und Bundeskanzler direkt durch das Volk gewählt werden, wobei beide maximal zwei Legislaturperioden das Amt innehaben können.
c. die Möglichkeit geschaffen wird, jeden Abgeordneten auf der Liste zu wählen und nicht – wie bisher – mit der Partei auch der Kandidat festgelegt ist. Damit könnte man endlich diesem Parteiengeklüngel ein Ende setzen
d. eine Offenlegungspflicht aller Nebentätigkeiten von Abgeordneten gesetzlich verankert ist, um so eventuellen Interessenskonflikten (höflich geschrieben) durch Transparenz vorzubeugen.

Dies sind nur einige Vorschläge von meiner Seite, die sicher diskutabel sind hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile.

@Marcel

Ein wirklich lesenswerter Artikel auf deinem Blog. Das hat sich Herr Bürsch ja fein ausgedacht: Bürger, führt 52% eures Einkommens zwangsverpflichtend an uns ab, aber erwartet nicht, dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Oder einen Anspruch auf Regress, falls wir ZU unverantwortlich mit euren Steuergeldern umgehen. Da liest man doch direkt das Begehren der Bürschs dieser Welt heraus – fehlt nur noch Krone und Zepter.

MfG
Karin

Kommentar von Jockel am 24. April um 20:53 Uhr

@ Kommentar von DaRockwilda

Also 30 definitiv nicht, es gibt laut Artikel 9 Absatz 3 das Grundrecht zur Gewerkschaftsbildung und Maßnahmen gegen Arbeitskämpfe sind teilweise verboten.
Ich wüsste jetzt nur gern inwiefern der Generalstreik überhaupt behandelt wird?!

@ Kommentar von Matt

Ich bin für eine richtige Demokratie; d.h. Volksbefragungen und das Recht auf Generalstreik.

——————————————————————————-
für euch beide:

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hier noch ein paar andere interessante Artikel aus dem GG

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 4
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Kommentar von max am 25. April um 13:37 Uhr

man möge sich nur drei der letzten größeren “Reformen” ansehen, in denen die Mehrheit des Bundestags gegen die Mehrheiten in der Bevölkerung gestimmt hat.
Gesundheitsreform
Tornado-Einsatz
Rente mit 67
Jeweils 60-70% gegen die Entscheidungen, aber die einzigen die geschlossen entsprechend gestimmt haben waren die Linken.

Kommentar von Matt am 25. April um 20:22 Uhr

Zum Generalstreik:
Auch hier haben wir vordemoratische Zustände wie in der Postkutschenzeit: Überspitzt gesagt, darf ich als Arbeiter gar nicht meine Arbeitskraft verweigern, während die besitzende Klasse mit dem Profit, den sie aus meiner Arbeit zieht sehr wohl durch Bestechung/Lobbyismus politisch tätig werden darf.

Politischer Streik ist die Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung politischer Ziele. Adressat ist in diesem Fall der Gesetzgeber, also Regierung und Parlament, im Unterschied zum Tarifstreik gegen Unternehmer und ihre Verbände. Der politische Streik oder Generalstreik aber gilt in der Bundesrepublik Deutschland - im Unterschied zum europäischen Ausland und anders als im Vorkriegsdeutschland - als rechtswidrig. Ein “Verbot”, das sonderbarer Weise in keinem Gesetz zu finden ist. Was aber liegt diesem “Verbot” dann zugrunde? Im Grundgesetz gibt es das Sozialstaatsgebot. Dort heißt es in Artikel 20: “Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat”. Es wird sogar das Widerstandsrecht garantiert gegen jeden, der “es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.” In Artikel 9 wird Koalitionsfreiheit “zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen” festgeschrieben. Artikel 19 enthält zwar Einschränkungen des Grundgesetzes, aber nicht hinsichtlich des Streikrechts. Das gilt auch für das Tarifgesetz. Das behauptete Verbot gibt es also im Grundgesetz nicht. Das gibt es nur in sogenannten Rechtskommentaren.

Nazi-Juristen gaben die Richtung vor

Und hier gaben in der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Experten aus der Nazi-Zeit den Ton und die Richtung an. Das gilt ganz besonders für die Justiz und damit auch für die Auslegung des Arbeitskampfrechts. In unserm Fall “politischer Streik” stößt man sehr früh wieder auf den unter Juristen bekannten Hans Carl Nipperdey, Verfasser u. a. des Kommentars zum “Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit” von 1943. Dem Nazi-Regime vorbehaltlos dienstbar konnte Nipperdey nach 1945 seine Karriere bruchlos fortsetzen und wiederum Rechtsgeschichte schreiben. Schon 1952 hatte er im sogenannten Zeitungsstreik - es ging um die Einschränkungen des Betriebsverfassungsgesetzes - gegen das Recht auf politischen Streik begutachtet. 1958, Nipperdey war bereits Präsident und Vorsitzender am Bundesarbeitsgericht, verurteilte er die IG Metall im Grundsatzstreik für die Lohnfortzahlung. 38 Millionen DM, damals eine horrende Summe, musste die Gewerkschaft als Schadensersatz an die Metallarbeitgeber zahlen. Folgenreicher aber war und ist, dass diese Urteile bis heute die Rechtskommentare und die Gerichtspraxis bestimmen. Seit dem Streik von 1952 gilt der politische Streik als unerlaubte Einflussnahme auf die Organe der parlamentarischen Demokratie.

Detlef Hensche, Jurist und ehemaliger Vorsitzender der IG Medien, bezeichnet in einem Interview im März 2004 diese deutsche Sonderentwicklung als Ausdruck vordemokratischer Verhältnisse und neuen Obrigkeitsstaats-Denkens. Auf die Frage, was man diesem eingespielten Richterrecht entgegensetzen könne und auf welche juristischen Grundlagen sich ein politischer Streik auch bei uns berufen könne, verweist Detlef Hensche auf das Grundgesetz und die Länderverfassungen.

“Dieses Streikrecht hat in den Verfassungstexten nicht die Einschränkungen, die später das Arbeitsgericht vorgenommen hat - jene Einschränkungen allein auf tarifvertragsfähige Ziele, die sich an den Adressaten Arbeitgeber richten. Die Verfassungsgarantie des Streikrechts gilt unbegrenzt, losgelöst vom Steikgegenstand und vom Streikziel. Diese nationale Begründung kann durch Richterrecht nicht aufgehoben werden. Alles das, was den politischen Streik in der Bundesrepublik einschränkt oder für illegal erklärt, ist nur das Produkt von Gerichtsentscheidungen.”

http://www.dkp-dulsberg.de/hintergruende/politischerstreik/index.html

Unsere Besatzer fürchteten nichts mehr, als eine Wiederholung von 1923, als die Besetzung des Ruhrgebietes zur Erpressung von mehr Reparationen durch einen langen und blutigen Generalstreik zunichte gemacht wurde. Daher wurden erst die Nazistrukturen beibehalten und erste GS-Versuche 1952 gleich hinterfotzig im Keim erstickt:

Die Bedingungen, aus denen die Bundesrepublik relativ schnell nach dem Krieg wieder zu wirtschaftlicher Prosperität kam, unterscheiden sich nicht von den Bedingungen, durch die der Faschismus nach 1933 das Kapitalverhältnis konsolidiert hatte - nur daß die Hungersnot in den Westzonen 1946-47 jetzt eine von den USA manipulativ erzeugte, nicht krisenbedingt war, um in der Bevölkerung den Konsens für die Westintegration der drei Westzonen, also die Spaltung zu erzwingen. Der künstlich erzeugte Hunger setzte schließlich die Zustimmung zur Marshallplanhilfe der USA und seinen politischen Bedingungen durch - über die vom US-Kapital beherrschte Sozialdemokratie und Gewerkschaften konnte das Proletariat gezwungen werden, bis 1951 einen totalen Lohnstopp hinzunehmen - d.h. durch die absolute Mehrwertproduktion die Bedingungen für das folgende Wirtschaftswunder zu finanzieren. - Daß die Währungsreform die größte Volksenteignungsmaßnahme - Maßnahme des Klassenkampfs von oben - war, die sich das Kapital je in einem Land leisten konnte, gehört zu den Tatsachen, die in das Bewußtsein des Volkes hier kaum eingedrungen sind.

*Volksverhetzung:
1960 wurde dieser Straftatbestand* in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch eingeführt. Davor stellte der § 130 StGB die „Anreizung zum Klassenkampf“ unter Strafe.

Industriepolizei

Zum zentralen Hebel für die Durchsetzung der Restauration nach dem Plan der US-Besatzer wurde auf der Betriebsebene die “Industriepolizei”. Wurden zunächst - noch im Zuge der militärischen Eroberung - unsystematisch noch die nazistischen Werkschutzkader von den US-Truppen vor der Rache der freigelassenen Zwangsarbeiter gerettet und dann als Polizeischutztruppe von den US-Kommandeuren gleich wieder gegen die Arbeiter zur Unterdrückung von Aneignungsaktionen eingesetzt, nun mit den Armbinden der westalliierten Militärpolizei, so wurde dieses Modell der Übernahme faschistischer Kader nach wenigen Monaten verallgemeinert und systematisiert. Zum Schutz der amerikanischen, britischen und französischen Militärstützpunkte wurden seit Herbst 1945 über die deutschen Polizeistellen “Wachmänner” rekrutiert und für die Aufstandsbekämpfung ausgerüstet; aber auch aus den bewußt intakt gehaltenen Resten der Wehrmacht, wie den “Dienstgruppen”, dem in den sogenannten “historischen Abteilungen” der Alliierten zusammengezogenen Generalstab der Wehrmacht sowie der militärischen Abwehr wurden seit 1946 ständig neue Einheiten der “Industriepolizei” formiert. Sie stellten - bis heute noch von einem fast vollständigen Schleier der Geheimhaltung umgeben - in allen drei westlichen Zonen das entscheidende Moment für die Unterdrückung der Arbeiterautonomie und für die schrittweise Rekonstruktion des gesellschaftlichen Gewaltapparats dar. Die “Industriepolizei” war ein gigantischer Pool, in dem sich die großen und kleinen Werkschutz-, Gestapo- und Wehrmachtsoldaten vor der Entnazifierung schützen und auf ihre neue Aufgabe vorbereiten konnten. Sie war ein Konservierungsprojekt, aus dem die meisten westalliierten Spezialdienste und später die Kader von Bundesgrenzschutz, Bereitschaftspolizei, Verfassungsschutz und politischer Polizei sowie seit ‘54/55 der Bundeswehr hervorgegangen sind. Die Industriepolizei war diejenige Polizeiformation der Westalliierten, die vor 1950 auf den Stützpunkten der US-Truppen eine vollständige Bürgerkriegsausbildung erhielt. Als unmittelbar gegen die Arbeiter eingesetzte Formation waren sie in Straßen- und Häuserkampf, in der Taktik der Besetzung von Industriezonen unterrichtet und mit allen Infanteriewaffen einschließlich Granatwerfern ausgerüstet.
Während die Westalliierten den Prozeß gegen die Nazi-Führung in Nürnberg vorbereiteten - weil das in Potsdam mit der Sowjetunion vereinbart war, weil es auch politisch-propagandistisch opportun war und vor allem, weil diese Verbrecher sowieso in ihrer Funktion für das Monopolkapital erledigt waren -, wurden also alle westlichen Institutionen der Arbeiterunterdrükkung auf unmittelbarer Betriebsebene samt der faschistischen Kader aufrechterhalten. Die Arbeiter waren buchstäblich vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten und in das Korsett einer vom Ausnahmezustand begünstigten und blockierten wirtschaftlichen Entwicklung eingezwängt. Daran änderte sich nach 1947/48, als die Einbeziehung der Ökonomie der Westzonen in die internationalisierte Containmentwirtschaft 13 einsetzte, praktisch nichts. Die Hungerrevolte von 1947 und die Ansätze zum Generalstreik gegen die Währungsumstellung 1948 wurden so systematisch unterdrückt, daß sie allenfalls den Umschlag von der selektiven Wirtschaftsblockade zur separaten westzonalen Rekonstruktion forcierten. Zwar ließ der US-General Clay in Hessen Streikenden mit der Todesstrafe drohen; ein umfangreicher Aufmarsch der Besatzungsarmeen war aber auch in den kritischen Perioden des Kurswechsels nicht nötig.

href=”http://www.>nadir.org/nadir/archiv/PolitischeStroemungen/Stadtguerilla+RAF/RAF/brd+raf/028.html”

Kommentar von nemetico am 25. April um 20:41 Uhr

@Matt

sehr aufschlußreich, danke für den umfangreichen Kommentar.

Kommentar von Matt am 25. April um 20:55 Uhr

Meinen Kommentar schreibe ich lieber hier unten weiter, da Safari (Apple) das Editieren sehr unübersichtlich macht ;)

OK: Das Thema war: “Thierse besorgt über “Zuschauerdemokratie” im Osten” – ja da kann ich doch nur sagen: Die haben ja auch Recht, die Ossis! Die sind halt noch nicht so sehr assimiliert ans System der Borgs! Uns stellen dann, wie das Kind im Märchen “Des Kaisers neue Kleider fest: Hey, wir haben ja gar nichts mitzubestimmen…

Nach unserer “Befreiung” gab es die neue, unsichtbare Zwangjacke durch den Staatsapparat, der wiederum durch die deutschen Gladioorganisationen, später BND und VS auf Linie gehalten wurde.

Die Texte über die Unterdrückung der Arbeiter stammen übrigens aus der Ecke der RAF! Das ist insofern interessant, weil sich ja die “Öffentlichkeit” gerade wundert, wer im Geheimdienst was über den Tod von Buback schon damals wußte…

Dabei ein italienischer Staatspräsident ja schon in den 1990-igern zugegeben, das Aldo Moro sterben mußte, weil er die Kommunisten in die Regierung bringen wollte. Die Terrositen waren GLADIO-leute und Regie der NATO.

Und eben von den NATO- Roten Brigaden sollten ja die Waffen für das Bubackattentat kommen.

Der Agent des Verfassungsschutzes begleitete die Baader-Mein-
hof-Gruppe dann auch nach Italien, wo sie sich bei den Roten Briga-
den so umfassend mit Waffen einzudecken gedachte, daß sie mit drei
Autos anreiste Die Gruppe wurde auch hier stets nicht nur von dem
im Wagen sitzenden Waffenspezialisten und Agenten des Verfas-
sungsschutzes Berlin begleitet, sondern ab der italienischen Grenze
auch von der italienischen Polizei, die in dieser Zeit die Roten Briga-
den bereits restlos unterwandert und die terroristischen Abenteuer in
Südtirol voll zum Blühen gebracht hatte Die Waffenübergabe schei-
terte letztlich

Im späteren Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Mahler durfte der
Verfassungsschutzagent Urbach zwar aussagen, jedoch amtlich be-
schränkt auf Vorkommnisse der letzten drei Tage vor der Verhaftung
von Andreas Baader, dem Anführer der nach ihm benannten
»Bande«. Die Fragen des Strafverteidigers Otto Schily, ob er nicht
Waffen angeboten, ob er Pistolen, Maschinenpistolen, Mörser mit
Phosphorgranaten beschafft habe, ob eine Bombe für die Kommune I
vom Verfassungsschutz stamme, beantwortete Urbach mit dem Hin-
weis, er dürfe hierzu keine Aussage machen. Auch auf die weiteren
Fragen, ob er an den Beisetzungsfeierlichkeiten für Paul Lobe im
Schöneberger Rathaus einen selbstgebastelten Sarg mit Aufschriften
mitgetragen habe, ob er anläßlich der Springer-Demonstration 1968
selbst Fahrzeuge in Brand gesetzt habe, wurde ihm die Aussagege-
nehmigung als Agent des Verfassungsschutzes nicht gegeben. So
darf er auch die Frage nicht beantworten, ob er den Brandanschlag
auf einen Polizeipferdestall ausgeführt und dabei ein Pferd schwer
verletzt habe. Der dann freigesprochene Anwalt Mahler zeigte sei-
nerseits Verständnis für die Einschränkung der Aussagegenehmi-
gung des Agenten, hätte er doch sonst die Herkunft der im November
1969 im jüdischen Gemeindehaus gefundenen Brandbombe aus den
Arsenalen des Verfassungsschutzes erklären müssen.
Ganz ähnliche Probleme scheint der Zeuge Gerhard Müller der
Anklageseite im Baader-Meinhof-Prozeß in Stuttgart-Stammheim
bereitet zu haben. Nach einer Verfolgungsjagd in Hamburg hatte er
sich noch gebrüstet, einen »Bullen« umgelegt zu haben. Er hatte sich
daraufhin wegen Mordes vor Gericht zu verantworten. Doch im spä-
teren Baader-Meinhof-Prozeß werden die in einer Sonderakte der
Hamburger Polizei festgehaltenen Aussagen dem Gericht in Stutt-
gart vorenthalten. Die Akte wurde vom Bundesministerium der
Justiz für geheim erklärt. Wenn diese Akte bekanntwerde, können
wir alle unseren Hut nehmen, soll der damalige Generalbundes-
anwalt Buback Dritten gegenüber bedeutet haben993. Buback selbst
hatte dem Justizministerium die Geheimhaltung der Akte und die
Beschränkung seiner eigenen Aussagegenehmigung angeraten.
Hieran hielt er sich auch in seinen Einlassungen vor dem Gericht in
Stammheim. Desgleichen verweigerte der Zeuge Gerhard Müller im Verfahren jede Aussage über die Ermordung des Hamburger Polizi-
sten und verneinte, selbst Täter gewesen zu sein Muller hatte in ver-
schiedenen Städten mehrere hundert Kilo Chemikahen samt Zube-
hör beschafft Wenn die Aussage von Buback zutrifft und die
Hamburger Strafakte in der Tat so brisant ist, daß sie nicht hat vorge-
legt werden können, ohne daß der Generalbundesanwalt und andere
ihren Hut hätten nehmen müssen, dann wurde die Öffentlichkeit in
einer für eine Demokratie nicht hinnehmbaren Weise zum Narren
gehalten Dann durfte das der Öffentlichkeit über wichtige Teile des
Terrorgeschehens der sechziger und siebziger Jahre durch die
Medien vermittelte Bild nicht der Wirklichkeit entsprechen

S. 448-450
Andreas von Bülow
“Im Namen des Staates”

False Flag Terrorismus, um die richtigen Fragen und vor allem Fragesteller zu diskreditieren und “to keep the rabble in line” wie Chomski es nennt – den Pöbel im Zaum zu halten.

Die Ossis haben ganz unbefangen an Demokratie geglaubt und sind halt noch nicht so rundgeschliffen wie wir Wessis, die glauben wir leben in Freiheit! K. Lorenz hat mal von der “hausschweinisierung des Menschen” gesprochen ;)

Also legt mal endlich Eure Bescheidenheit ab und fordert wirkliche Demokratie, mit unseren Datenautobahnen ist die nämlich perfekt umsetzbar und nicht nur passives Konsumieren. Aber der Politblog über den wir uns gegenseitig informieren ist schon mal ein guter Anfang, wer hätte solch eine Informationsfreiheit vor 10 Jahren nur für möglich gehalten?

Wird Zeit, daß das verboten wird :p

Kommentar von Matt am 25. April um 21:23 Uhr

@Karin

Ich fände unser System dann demokratisch legitimiert, wenn
a. Volksabstimmungen in DEN Belangen Pflicht sind, die tief in das Leben der Bürger eingreifen. Bsp.: EU-Beitritt; EU-Verfassung; Änderung eines GG-Artikels.

Na hör mal! Ich will auch über den Haushalt abstimmen können, oder ob wir neue Panzer zu meiner Verteidigung brauchen :)
Technisch ist es machbar, daß jeder Bürder mit seiner Fernbedienung abstimmt nachdem er der Debatte über sein TV beiwohnte.
Sinnvoller ist allerdings mein 2Kammersystem (s.o.).
Wir verweigern durch unseren Vorstand unsere Unterschrift :D

b. Bundespräsident und Bundeskanzler direkt durch das Volk gewählt werden, wobei beide maximal zwei Legislaturperioden das Amt innehaben können.
Die Politprofis können ihren Kanzler behalten bis sie schwarz werden!
Unser Präsident kann jederzeit von uns die Papiere bekommen – wie im richtigen Leben!

c. die Möglichkeit geschaffen wird, jeden Abgeordneten auf der Liste zu wählen und nicht – wie bisher – mit der Partei auch der Kandidat festgelegt ist. Damit könnte man endlich diesem Parteiengeklüngel ein Ende setzen
Das Klügeln interessiert uns, den Soverän auch nicht, denn wenn die nichts zustande bringen, dann haben sie nichts zum regieren. Da machen ihnen schon die Lobbyisten beine – bloß bestechen bringt dann nichts, weil wir – die nationale Gemeinschaft – ja noch unterschreiben müssen. Auch unseren Präsi bestechen bringt nichts, denn der ist auch schnell weg vom Fenster :)

d. eine Offenlegungspflicht aller Nebentätigkeiten von Abgeordneten gesetzlich verankert ist, um so eventuellen Interessenskonflikten (höflich geschrieben) durch Transparenz vorzubeugen.
Schön zu lesen, wie Du innerhalb der vorgegebenen Planquadrate denkst ;)
Wenn die unsere Unterschrift brauchen, dann werden die Abgeordneten ganz brav und unterwürfig ihren Job tun. :)
Wie gesagt: Technisch ist mein System absolut und sofort realisierbar, das GG kann auch fast so bleiben – außer eben daß der Präsi direkt gewählt wird und unseren Volksabstimmungen folgt.

Kommentar von Matt am 25. April um 21:26 Uhr

Böse TAGs! :(( Nochmal mit besserem HTML:

@Karin

Ich fände unser System dann demokratisch legitimiert, wenn
a. Volksabstimmungen in DEN Belangen Pflicht sind, die tief in das Leben der Bürger eingreifen. Bsp.: EU-Beitritt; EU-Verfassung; Änderung eines GG-Artikels.

Na hör mal! Ich will auch über den Haushalt abstimmen können, oder ob wir neue Panzer zu meiner Verteidigung brauchen
Technisch ist es machbar, daß jeder Bürder mit seiner Fernbedienung abstimmt nachdem er der Debatte über sein TV beiwohnte.
Sinnvoller ist allerdings mein 2Kammersystem (s.o.).
Wir verweigern durch unseren Vorstand unsere Unterschrift

b. Bundespräsident und Bundeskanzler direkt durch das Volk gewählt werden, wobei beide maximal zwei Legislaturperioden das Amt innehaben können.

Die Politprofis können ihren Kanzler behalten bis sie schwarz werden!
Unser Präsident kann jederzeit von uns die Papiere bekommen – wie im richtigen Leben!

c. die Möglichkeit geschaffen wird, jeden Abgeordneten auf der Liste zu wählen und nicht – wie bisher – mit der Partei auch der Kandidat festgelegt ist. Damit könnte man endlich diesem Parteiengeklüngel ein Ende setzen

Das Klüngeln interessiert uns, den Soverän auch nicht, denn wenn die nichts zustande bringen, dann haben sie nichts zu regieren. Da machen ihnen schon die Lobbyisten beine – bloß bestechen bringt dann nichts, weil wir – die nationale Gemeinschaft – ja noch unterschreiben müssen. Auch unseren Präsi bestechen bringt nichts, denn der ist auch schnell weg vom Fenster :D

d. eine Offenlegungspflicht aller Nebentätigkeiten von Abgeordneten gesetzlich verankert ist, um so eventuellen Interessenskonflikten (höflich geschrieben) durch Transparenz vorzubeugen.
Schön zu lesen, wie Du innerhalb der vorgegebenen Planquadrate denkst

;)
Wenn die unsere Unterschrift brauchen, dann werden die Abgeordneten ganz brav und unterwürfig ihren Job tun. :D
Wie gesagt: Technisch ist mein System absolut und sofort realisierbar, das GG kann auch fast so bleiben – außer eben daß der Präsi direkt gewählt wird und unseren Volksabstimmungen folgt.

Kommentar von jacomo am 25. April um 23:12 Uhr

hier noch ein beispiel, wie man mit dem aendern eines einzigen wortes, einem ganzen land das demokratisch gegebene wahlrecht
entzieht. das wort: “aenderung”
http://www.netzeitung.de/spezial/europa/621170.html

-”…klar gegen eine volksabstimmung”
-”…das britische referendum sei nicht mehr ‘noetig’, weil…..”
wir haben nur das wort verfassung in aenderung geaendert , somit ist eine volksabstimmung nicht mehr “erforderlich”.

blair erinnert sich sicherlich noch an ende februar, als ueber 1,8 millionen briten seine strassenraub-plaene ausser kraft petitionierten.
mit europa wird man kein risiko eingehen.
und das merkelchen freut sich auch ueber ihre kommende historische kerbe im pistolengriff.

der schlusssatz ist wieder einer jehnen zum schlechtwerden.

“ein britischer “verzicht” auf eine volks’abstimmung’ erhoeht nach ansicht von eu- diplomaten die chancen auf eine ‘zustimmung’ grossbritaniens erheblich”.

und der deutsche buerger?……wird bei solchen dingen erst gar nicht gefragt.

Kommentar von Matt am 26. April um 10:46 Uhr

Und dann ist da noch die RAF-Affäre. Es tauchen plötzlich Informationen auf, daß - was viele immer vermutet hatten - die RAF-Mörder nur als Sündenböcke für andere Mordschützen gedient haben. Eben dies behauptet auch das ehemalige Mitglied der Roten Brigaden in Italien Francescini in einem neuen Buch. Wer aber könnten diese gewesen sein? Man denkt als erstes an die Ermordung von Herrhausen und Rohwedder, die - allerdings ohne Erfolg - einer RAF III in die Schuhe geschoben werden sollte, und an Gladio. Das war der geheime Militärapparat der NATO, der nicht nur bewaffnete Agenten angeworben, trainiert und überall in Europa geheime Waffenlager angelegt hat, sondern dem auch Terroranschläge in Italien und Belgien nachgewiesen werden konnten, die zum Regierungsumsturz hätten führen sollen und zum Teil geführt haben. Darüber gibt es abgesehen von der Dissertation an der ETH Zürich von Daniele Ganser, “Nato’s Secret Armies: Operation Gladio and Terrorism in Western Europe”, Frank Cass, London 2005, aus naheliegenden Gründen kaum eine breite öffentliche Information. All das ist bekannt, wird aber nicht ernsthaft politisch in Betracht gezogen, denn der Westen denkt “freiheitlich”, freiheitlicher geht’s nicht.

http://www.spatzseite.de/

Kommentar von jacomo am 26. April um 20:42 Uhr

das muss mir jetzt mal jemand erklaeren.

es geht nur noch ueber begangene, bestehende, geplante und amtlich bestaetigte vergehen/verbrechen gegen verfassung/grundgesetz.

-”die empoerung im bundestag war am mittwoch gross”-

-der bundesgerichtshof hatte diese (online)fahndungsmethode gerade erst im februar fuer unzulaessig erklaert. dazu fehlte naemlich ein gesetz, welches durch eine dienstanweisung die bestehenden gesetze umging.-
dies verschlug den abgeordneten ..fast die sprache..(was die nicht so alles ertragen muessen)

-alleine die missachtung,=vergehen=verbrechen, des grundgesetzes als dreistigkeit zu bezeichnen ist wirklich dreist genug.-

-der innenminister sei kein gesetzgeber-…..really

-eine verlogene regierung sucht nach einer rechtsgrundlage, waerend sie die unrechtmaessige online-durchsuchung toleriert, und fragt sich ob eine rechtsstaatlich fragliche dienstvorschrift angesichts des gravierenden eingriffs eine ausreichende rechtsgrundlage darstellt…was ein scheiss gequatsche.

-im absatz: das problem
gibts nach der verbrecherischen aufklaerung, zum schluss diesen hinweis: nur in der gut abgeschirmten woechentlichen praesidentenrunde im bundeskanzleramt, sprechen die chefs der sicherheit und nachrichtendienste mit dem kanzleramtsspitze ueber details ihrer (kriminellen) arbeit.

-die geheimdienste beziehen den richterspruch gar nicht auf sich-
-ernst fromm sagte (selbst nach dem richterspruch), -die online-durchsuchungen sind nicht nur nuetzlich, sondern aus meiner sicht notwendig-
die beschissene praemisse daraus: ‘eine rechtsgrundlage braucht es nicht, denn was nicht verboten ist, ist erlaubt.
vorsaetzlicher verfassung/grundgesetz-vebrecher fromm sollte eigentlich in vewahrsam sein.
er ist verfassungsschutzpraesident!

-und schaueble?? ..arbeitet diesbezueglich an einer ‘verfassungsrechtlich tragfaehigen grundlage’….natuerlich nur gegen die terrorgefahr.

die statements zum schluss ..von bosbach und ‘zipfelmuetz”, lassen keinen zweifel an der notwendigkeit der legal-gesetzlichen online-durchsuchung.

Kommentar von jacomo am 26. April um 21:11 Uhr

war noch nicht fertig….sorry

das geht aber nur gegen grundgesetz/verfassung, wobei es bei derer aenderung legalisiert wuerde.

aber ging es nicht sowieso seit jahren schon. ohne jeglichste aufklaerung, ueber ausmass und anwendung, vor allem ilegal und dadurch kriminell.
und auch wenn legalisiert, wer gibt garantien fuer grossangelegten missbrauch, …etwa die schweinebande, die sich politiker nennen??

not heisst die antwort.

am anfang des nz-artikels findet man einen satz, der etwas aussagt
auf welches viele menschen noch bauen. vergesst es.
“man kann nur ‘hoffen’, dass sie es ‘moeglichst’ wenig getan haben”, …yeahhhhh, right

und komiker ‘wurzelspitz’ kommt zum schluss mit:
“es gibt auch auf der festplatte des computers ein schlafzimmer”

genau….und wuerdes du persoenlich, ilegaler und unberechtigter weise in meinem schlafzimmer auftauchen, gaebs knoechel ‘au mass’.

und morgen ist ein anderer tag

Kommentar von jacomo am 26. April um 21:14 Uhr

hier noch der link zum obigen:
http://www.netzeitung.de/deutschland/626815.html

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